Stiften

Werden Sie Zustifter der Delmenhorster Bürgerstiftung – und tun auf diese Weise etwas für andere und gleichzeitig für sich!

Mit einem einmaligen Betrag von mindestens 250,– € kann jeder, ob privat oder als Unternehmen, Zustifter der Bürgerstiftung werden und so das Stiftungsvermögen erhöhen.

Eine Erhöhung des Stiftungsvermögens führt zu höheren Zinserträgen, mit denen dann die Zwecke der Bürgerstiftung erfüllt werden.

Als Zustifter kann man zudem in den Vorstand oder den Stiftungsrat gewählt werden und so die Stiftungsarbeit aktiv mitgestalten und –steuern.

Zustiftungen können auch für bestimmte Stiftungszwecke oder Ziele geleistet werden. Die Erträge daraus fließen dann nur dem benannten Zweck zu.

Kinderfußballmannschaft. Foto: DBS, Hans

Und der Vorteil für Sie?

Neben dem Wissen, etwas Gutes für die Menschen in unserer Stadt getan zu haben, sind die steuerlichen Vorteile von Bedeutung. Denn:

Nach Eingang des Zustiftungsbetrages erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Und Sie erhalten von uns eine Zustifterurkunde, die Sie als offizielle Zustifterin oder offiziellen Zustifter der Delmenhorster Bürgerstiftung ausweist.